Aktuelle Vorgaben für unseren Sportbetrieb aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung

Liebe Mitglieder,
folgende Bedingungen gelten aktuell für unseren Sportbetrieb:

  • 3G-Nachweis zu Beginn der Sportstunde (kontaktlos und Kontakt) ist erforderlich. Dabei gilt insbesondere:
    • Testnachweis darf nicht älter als 48h sein.
    • Schüler gelten durch Vorlage des Schülerausweises als getestet.
    • Vorschulkinder gelten ohne Testdurchführung als getestet.

Viele Grüße
Euer Vorstand